Dass man beim Autofahren keine Gespräche ohne Freisprecheinrichtung führen darf, ist wohl jedem bekannt. Laut einem aktuellen Urteil ist es während der Fahrt darüber hinaus aber nicht einmal zulässig, das Handy in die Hand zu nehmen, um die Uhrzeit abzulesen.
Kurzer Blick ist keine Ausrede
Wollte man kein Bußgeld riskieren, musste man sich schon bisher sehr genau überlegen, wenn man im Auto zu seinem Handy greift. Jetzt hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken laut dem Bericht des Spiegel noch genauer definiert, ab wann Autofahrer ihr Smartphone besser nicht in die Hand nehmen sollten: Demnach ist es schon strafbar, wenn das Handy in die Hand genommen wird, um die Uhrzeit abzulesen.
Mit der aktuellen Entscheidung hat das OLG Zweibrücken einer entsprechenden Beschwerde eines Autofahrers nicht stattgegeben. Der war vom Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt worden, weil er während der Fahrt sein Handy in die Hand genommen hatte. Der Fahrer argumentierte, dass er nur die Uhrzeit ablesen wollte und damit das Handy im eigentlichen Sinne "nicht benutzt habe" und versuchte diese Ansicht vom OLG bestätigen zu lassen - ohne Erfolg.
Nur Umlagern ist erlaubt
Im Gegenteil: Die Richter stellten eindeutig fest, dass auch das Ablesen der Uhrzeit schon eine sogenannte "bestimmungsgemäße Nutzung des Handys" darstellt - und damit auch nach den geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Zu guter Letzt wurde vom OLG Zweibrücken auch definiert, was Autofahrer mit ihrem Handy während der Fahrt machen dürfen. Demnach ist es für den Fahrer in einem bewegten Auto lediglich zulässig das Smartphone aufzuheben, wenn es ohne Nutzung umgelagert werden soll. Sobald eine Funktion des Gerätes genutzt wird, macht man sich strafbar. Wollen Autofahrer ihr Handy im Auto nutzen, muss dieses sicher abgestellt und der Motor ausgeschaltet werden. In diesem Zusammenhang sehr interessant: Vor Kurzem hatte das OLG Hamm festgelegt, dass eine Start-Stopp-Automatik vor einer Strafe schützen kann.